Vor ein paar Monaten hatte ich einen Artikel geschrieben, in dem ich der Frage nachging, inwiefern Schulen bei der Digitalisierung auf Nachhaltigkeit achten sollten. In den Kommentaren kam von Matthias Andrasch die Idee, ob nicht auch für Schulen die Leitfäden des umweltfreundlichen Beschaffung des Umweltbundesamts gelten, wenn Tablets, Smartboards und Router angeschafft werden sollen. Ich habe mich damit direkt an das Umweltbundesamt gewendet. Die Antwort vom Fachgebiet III 1.3 “Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung” darf ich hier freundlicherweise veröffentlichen. Ich denke daraus wird deutlich, dass das Thema Nachhaltigkeit nicht nur bei der IT-Ausstattung an Schulen selbstverständlich eine wichtige Rolle einnehmen sollte.
Sehr geehrter Herr Stade,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse an umweltfreundlichen Produkten für Schulen! Der Umweltschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gegenwart und Zukunft. Wir begrüßen es sehr, dass die Schüler*innen in Ihrer Schule frühzeitig erfahren, dass Umweltschutz auf unterschiedlichen Wegen aktiv begangen werden kann.
Zu Ihren Fragen:
Inwiefern treffen die Leitfäden des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen Beschaffung auch auf Schulen zu?
Die Leitfäden für die Beschaffung von umweltverträglichen Produkten beinhalten keine funktionellen Anforderungen, sondern Kriterien, die sich an die Beschaffenheit der Produkte richten. Demnach können die Leitfäden für die Beschaffung, bspw. von Notebooks oder Monitoren, für Schulen genauso angewendet werden, wie für Universitäten, kommunale Verwaltungen oder Bundesministerien.
Die Angemessenheit der einzelnen Kriterien bezogen auf das Auftragsvolumens muss in jeden Fall eingeschätzt werden. Würde man bspw. nur lediglich 20 Notebooks einkaufen, kann der Bieterwettbewerb über Bewertungskriterien anstatt nur über Ausschlusskriterien stattfinden. Vorausgesetzt, die Umweltkriterien sind in der Gewichtung ausreichend berücksichtigt.
Sind Ihnen Schulen bekannt sind, die nach diesen Kriterien ihre digitalen Endgeräte beschaffen?
Eine Übersicht über Institutionen, die die Leitfäden zur umweltfreundlichen Beschaffung anwenden, haben wir leider nicht. Es gibt jedoch eine Reihe von Schulen, die sich für Umwelt- und Klimaschutz stark engagieren. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Düsseldorf, die in 2013 umwelt- und gesundheitsgerechte Schulmöbel unter Berücksichtigung der Leitfäden des Umweltbundesamtes beschafft haben .
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde ist zwar keine Schule, hat aber ähnliche Bedarfe und könnte Ihnen als gutes Beispiele dienen. Hier existieren eine Reihe von Richtlinien und Leitfäden für die praktische Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung. […]
Welche der rechtlichen Vorgaben gelten für die umweltfreundliche Beschaffung an Schulen in öffentlicher Hand bzw. Privatschulen (in jedem Bundesland andere oder gelten EU-weite Standards der EU-Richtlinie zum IT-Einkauf)?
Die 2014 novellierten EU-Vergaberichtlinien sind 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung fand durch eine Änderung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf Gesetzesebene statt. Die Details zu den Verfahren der Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (bsp. Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen) werden durch sogenannte Rechtsverordnungen geregelt (siehe Bild: VgV, SektVO, …). Die Bundesländer regeln Ihre Vergaben durch eigene Landesvergabegesetze und Verwaltungsvorschriften (siehe unten). Unterhalb der EU-Schwellenwerte, gilt ab Inkraftsetzen (bisher nur auf Bundesebene und in HH erfolgt) die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Sowohl oberhalb als auch unterhalb wurde die Zulässigkeit von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Beschaffung durch das neue Vergaberecht noch einmal gestärkt.
Zu der Frage welche Vorgaben für Sie gelten:
Wenn eine öffentliche Schule europaweit ausschreibt (oberhalb der EU-Schwellenwerte; bspw. Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 209.000 €), dann müsste sie in diesem Fall die Vorgaben des GWB und der Vergabeverordnung (VgV) beachten. Wenn eine öffentliche Schule national ausschreibt (unterhalb der EU-Schwellenwerte), dann greifen die Vorgaben der jeweiligen Bundesländer, wie Landeshaushaltsordnungen, Vergabegesetze, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, etc..
Für Beschaffungen im Land Baden-W gilt bspw. die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung). Hierin enthalten sind zum einen eine Übersicht über die anzuwendenden rechtlichen Regelungen (Kapitel 4). Außerdem enthält die VwV explizite Vorgaben zu nachhaltiger Beschaffung (als strategische Aspekte) und unter 8.6.3.4 Sonderregelungen für die IT-Beschaffung.
Damit ist Baden-Württemberg mit Blick auf die Zulassung und Forderung von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Beschaffung eines der fortschrittlicheren Bundesländer.
Welche Vorgaben für private Schulen gelten, müsste ggf. zusätzlich recherchiert werden.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen.
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