Am 11. November 2025 kam die Meldung, dass die GEMA vor dem Münchener Landgericht einen ersten juristischen Erfolg gegen OpenAI erreicht hat, dem Anbieter des vermutlich bekanntesten LLMs ChatGPT. Es geht um Urheberrechtsverletzung an neun Stücken, zu denen „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zukowski oder „Atemlos“ von Helene Fischer zählen. Die Speicherung der Songs wäre ohne entsprechende Lizenz eine Urheberrechtsverletzung. Ausnahmen zum Data Mining, auf die sich OpenAI berufen wollte, lehnte das Gericht nämlich ab.
Warum sind diese neun Songs so wichtig?
Die Bedeutung dieses Urteils reicht weit über die GEMA und OpenAI hinaus. Kreative sollen auch im Zeitalter der KI für ihre Arbeit fair entlohnt werden, und das Gericht hat klar gemacht, dass große Sprachmodelle keine Ausnahme von urheberrechtlichen Regeln genießen. Lizenzen für KI-Unternehmen wären eine Perspektive, aber vermutlich wird OpenAI bevor das Urteil rechtskräftig wird Berufung einlegen und vielleicht landet der Rechtsstreit noch beim Europäischen Gerichtshof. Letztlich steht nämlich nicht weniger als die Legalität zahlreicher KI-Angebote auf dem Spiel.
Es zeigt sich wieder ein Muster
Technische Entwicklung ändern die Nutzung und Verbreitung von Musik: Das Aufnehmen auf Kassetten, das Brennen von CDs, das Filesharing über Napster und User-Generated Content mit Musik auf YouTube und schließlich Musikstreaming. KI ist der neuste Schritt in dieser Entwicklung. Die Änderungen passieren nicht einfach, sondern bestimmte Interessengruppen, Konzerne oder Online-Plattformen profitieren davon. Daher setzen sich Verwertungsgesellschaft dafür ein, dass Kreative an den Profiten beteiligt sind. Und tatsächlich zeigt die KI-Blase gerade, wie unvorstellbar viel einige wenige verdienen und letztlich neue Formen der globalen Ungerechtigkeit entstehen.
Im Jahr 2021 ist mein Buch „YouTube vs. GEMA“ erschienen. Darin habe ich mich ausführlich mit den Sperrtafeln und anderen Streitpunkten befasst. In Online-Kommentaren führte die von YouTube und von Nutzer*innen aufgeheizte Stimmung zu einem Shitstorm gegen die GEMA. Auch heute droht wieder, dass gegen die Verwertungsgesellschaft Stimmung gemacht werden wird, fortschrittsfeindlich zu sein. In meiner Analyse habe ich zeigen können, welche Dynamiken es vor allem in Sozialen Medien bei YouTube vs. GEMA schwierig machten, sich auf Urheberrechte zu berufen. Das gleiche Muster zeigt sich wieder: KI-Konzerne schaffen Tatsachen und irgnorieren Urheberrechtsfragen und die menschliche Arbeit, die in den Trainingsdaten steckt. Große technische Fortschrittsnarrative werden bemüht um rechtlich Rechte in Frage.

Wie vergleichbar sind die beiden Fälle?
Bei Googles YouTube ging es um die öffentliche Wiedergabe von Musikvideos und anderen Inhalten, die von Nutzer*innen hochgeladen wurden. Die GEMA forderte, dass YouTube für die Nutzung von Musikwerken Lizenzgebühren zahlt. Im OpenAI-Fall betrifft die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (z. B. Songtexte und Melodien) zur Trainierung von KI-Modellen. Dies umfasst sowohl die Reproduktion als auch die mögliche öffentliche Wiedergabe durch generative KI-Systeme wie ChatGPT.
Im Fall YouTube ging es also vor allem um die Frage, ob die Plattform für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte haftet und Lizenzgebühren zahlen muss. Bei OpenAI steht die Frage im Vordergrund, ob die Nutzung geschützter Werke für das Training von KI-Modellen unter das Urheberrecht fällt und ob dafür Lizenzen erforderlich sind.
Die beiden Fälle sind also nicht direkt vergleichbar, aber die Durchsetzung von Urheberrechten gegenüber großen Technologieunternehmen steht bei beiden im Mittelpunkt und stellt Fragen der Gerechtigkeit in einer Welt, in der Plattformen finanzielle Abhängigkeiten schaffen wie die Nutzung von YouTube, Musik-Streaming-Anbietern oder KI-Chatbots.
KI + Urheberrecht -> Zukunft unklar
Es bleibt also spannend, wie sich Gerichte in Deutschland und Europa dazu äußern werden – es gab nämlich auch schon Urteile, die eher für die KI-Modelle und die Argumente der KI-Unternehmen sprachen. Dass diese Diskussion um die gerechte Beteiligung von Musikschaffenden und anderen Kreativen ganz grundsätzlich geführt werden muss, finde ich sehr wichtig. Ärgerlich ist allerdings, dass die Urteile wieder sehr spät kommen werden, denn ChatGPT gibt es nun seit 2 Jahren und KI wird schon absolut umfassend genutzt – nicht zuletzt beim „Melody“-Chatbot auf der Website der GEMA selbst.

Warum scheint es normal zu sein, dass erstmal Millionen Urheberrechtsverletzungen begangen werden dürfen und dann im Nachhinein erst über Lizenzen gestritten wird? Auf die Höhe des Schadensersatzes und der Lizenzen bin ich sehr gespannt. In einer idealen Welt würden sich die Technologiekonzerne von vornherein für eine gerechte Beteiligung einsetzen – der digitale Kapitalismus funktioniert aber anders.
Quellen:
GEMA (2025): Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch. https://www.gema.de/de/w/grundsatzurteil-gema-gegen-openai
ZEIT (2025): https://www.zeit.de/digital/internet/2025-11/gema-openai-gericht-liedtexte-urheberrecht
